Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie Informationen für die 5. Klasse.
Hinweise
Härtefallregelung
Bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes kann die sogen. Härtefallregelung greifen. Ein Härtefall kann im Aufnahmegespräch geltend gemacht werden, wenn eine „außergewöhnliche [familiäre] Sondersituation“ vorliegt. Ausschlaggebend ist dabei, ob die Aufnahme an unserer Schule die angenommene Härte abmildert.
N I C H T als Härtefall gelten beispielsweise folgende Umstände: alleinerziehende, vollzeitberufstätige Elternteile oder vorliegende AD(H)S, Dyskalkulie, LRS bei der/dem Schüler/in.
Aufnahmekriterien
Wie bereits bei Informationsveranstaltungen der Schule bekannt gegeben, entscheidet ggf. das Losverfahren über die Aufnahme. Dieses wird dann herangezogen, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zu vergebenden Schulplätze übersteigt.
Für die Schulform Gesamtschule gilt zudem die Leistungsheterogenität als Auswahlkriterium. Die unterschiedlichen Leistungsgruppen müssen dabei möglichst gleichmäßig aufgenommen werden.