Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
das Land NRW hat das Handlungskonzept Corona überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen fasse ich hier für euch/Sie zusammen.
Rückkehr nach Isolierung
Testungen in Schulen
> Ist der Test positiv, nimmt die Schülerin oder der Schüler nicht an Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten in der Schule teil.
> Ist der Test negativ, nimmt die Schülerin oder der Schüler an Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten in der Schule teil. Es wird empfohlen, eine Maske zu tragen.
Umgang mit Prüfungen (Abitur, ZP 10)
Kann die/der Schüler*in nach 5 Tagen Isolation (s.o.) krankheitsbedingt nicht an anstehenden Prüfungen teilnehmen, muss sie/er ein ärztliches Attest vorlegen. Nur dann können die Prüfungen nachgeholt werden.
> Das Handlungskonzept und weitere Informationen findet man unter
www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona
Mit freundlichen Grüßen
P. Schönwald, Schulleiterin