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Voraussetzungen

Die Gesamtschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Manchmal übersteigt die Zahl der an einer Schule angemeldeten Kinder die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

 

Ein Wechsel in eine andere Schulform ist in der Sekundarstufe I bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur bis zum Beginn eines Schuljahres erfolgen. Über die Eignung für eine andere Schulform entscheidet die Versetzungskonferenz der abgebenden Schule.

 

Am Ende der Klasse 10 besteht bei Vorliegen geeigneter Leistungsnachweise die Möglichkeit, in die Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe überzugehen.